+++ 37 neue Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz steigt weiter auf 160,1
Mit Stand 29.03.2021, 13.02 Uhr, meldet das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 37 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut der Landesmeldung bei 160,1.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut LAV insgesamt 4.551 Fälle von COVID-19 registriert. 162 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.
In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar (Stand: 29.03.2021, 14.30 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):
Einheits-/ Verbandsgemeinde Indexfälle
Stadt Allstedt 12
Stadt Arnstein 30
VG Goldene Aue 20
Stadt Hettstedt 37
Lutherstadt Eisleben 35
Stadt Mansfeld 22
VG Mansfelder Grund-Helbra 20
Stadt Sangerhausen 108
Seegebiet Mansfelder Land 20
Südharz 25
Stadt Gerbstedt 25
Landkreis erlässt aufgrund der deutlich gestiegenen Inzidenz Rechtsverordnung
Da innerhalb von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen im Landkreis deutlich angestiegen ist (Stand 29.03.2021 – Meldung RKI: 140,8), hat der Landkreis eine neue Rechtsverordnung erlassen, mit der die Kontakte eingeschränkt werden. Hierzu ist der Landkreis gemäß der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet.
Wenn die Rechtsverordnung morgen, 30.03.2021, in Kraft tritt, dürfen sich Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis sowohl im öffentlichen Raum als auch privat nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren Person, die nicht zum Haushalt gehört, treffen. Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nicht mitgezählt.
Mit der aktuellen Rechtsverordnung muss der Landkreis auf das regionale Infektionsgeschehen, welches in den vergangenen Tagen wieder erheblich zugenommen hat, reagieren.
Kostenfreie Schnelltests
Acht Apotheken im Landkreis sind aktuell dem Rahmenvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Apothekerkammer beigetreten. So bieten in Eisleben die Mohren-Apotheke, die Glückauf-Apotheke und die Helpide-Apotheke Schnelltests an, in Hedersleben die Flora-Apotheke, in Stolberg die Hirsch-Apotheke und in Sangerhausen die Bären-Apotheke, die Glückauf-Apotheke und die Rosen-Apotheke. Zudem sind kostenfreie Schnelltests auch in der Fieberambulanz und bei niedergelassenen Ärzten (Hausärzte und Fachärzte) möglich. Wie bei den Apotheken sollten auch bei den Ärzten bzw. in der Fieberambulanz vorab entsprechende Termine für die Schnelltests vereinbart werden
Impfen
Bezüglich der Terminvergabe wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Terminvergabe ausschließlich über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de erfolgt!
Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Landkreises steht montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der 03464 – 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de erreichbar.
An den kommenden Osterfeiertagen ist das Bürgertelefon am Karfreitag und am Ostermontag jeweils von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt.
Fieberambulanz
Für einen Abstrich in der Fieberambulanz in Wolferode (Kunstbergstraße 8a) ist ein Termin notwendig, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Entsprechend können von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr und samstags zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr unter 03475 – 630 318 Termine zum Abstrich in der Fieberambulanz vereinbart werden.
Die Termine finden dann zu den gewohnten Öffnungszeiten der Fieberambulanz montags bis samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
Öffnungszeiten der Fieberambulanz über die Osterfeiertage 2021:
Gründonnerstag, 01. April 2021: 12.00 bis 14.00 Uhr
Karfreitag, 02. April 2021: 12.00 bis 14.00 Uhr
Ostersamstag, 03. April 2021: 12.00 bis 14.00 Uhr
Ostersonntag, 04. April 2021: geschlossen
Ostermontag, 05. April 2021: 12.00 bis 14.00 Uhr
In der Fieberambulanz werden für Privatpersonen PCR-Tests und medizinisch anerkannte Schnelltests angeboten. Bürger, die in einem Schnelltest positiv getestet wurden, sollten die Fieberambulanz unverzüglich danach aufsuchen, um das Infektionsbild abzugleichen. Zudem müssen diese Personen unbedingt eine FFP-2-Maske tragen. Normale Stoffmasken bzw. OP-Masken sind dann nicht mehr ausreichend, um die Verbreitung des Virus zu stoppen.
Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass Patienten die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße nutzen. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und auch Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.
Absender der Meldung:
Landkreis Mansfeld-Südharz, Pressestelle