54 neue Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz liegt bei 159,33

+++ 54 neue Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz liegt bei 159,33 +++
Mit Stand 08. April 2021, 14:25 Uhr, meldet das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 54 weitere im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut der Landesmeldung bei 159,33.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut LAV insgesamt 4.899 Fälle von COVID-19 registriert. 165 Personen sind bislang im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.
In den Städten-, Einheits- und Verbandsgemeinden im Landkreis gestaltet sich die Verteilung der Infektionsfälle wie folgt (Stand: 08.04.2021 – 15.00 Uhr – Meldung durch das Gesundheitsamt):
Einheits-/Verbandsgemeinde – Anzahl der Indexfälle
Stadt Allstedt 39
Stadt Arnstein 24
Verbandsgemeinde Goldene Aue 34
Stadt Hettstedt 65
Lutherstadt Eisleben 41
Stadt Mansfeld 30
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra 28
Stadt Sangerhausen 142
Seegebiet Mansfelder Land 15
Gemeinde Südharz 23
Stadt Gerbstedt 35

Kostenfreie Schnelltests
Aktuell sind acht Apotheken im Landkreis dem Rahmenvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Apothekerkammer beigetreten. So bieten in Eisleben die
Mohren-Apotheke, die Glückauf-Apotheke und die Helpide-Apotheke Schnelltests an, in Hedersleben die Flora-Apotheke, in Stolberg die Hirsch-Apotheke und in Sangerhausen die Bären-Apotheke, die Glückauf-Apotheke und die Rosen-Apotheke.
Zudem hat der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Mansfeld-Südharz in seinem Testzentrum in der Carl-Christian-Agthe-Straße 25 in Hettstedt die Arbeit aufgenommen. Geöffnet ist das Testzentrum des ASB von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr und 15.00 Uhr – vorab ist eine Terminvereinbarung unter 0151 – 67 55 76 03 notwendig.
Weiterhin sind kostenfreie Schnelltests auch in der Fieberambulanz und bei niedergelassenen Ärzten (Hausärzte und Fachärzte) möglich. Wie bei den Apotheken sollten auch bei den Ärzten bzw. in der Fieberambulanz vorab entsprechende Termine für die Schnelltests vereinbart werden.

Impfen
Bezüglich der Terminvergabe für das Impfzentrum des Landkreises wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Terminvergabe ausschließlich über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de erfolgt.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Landkreises steht montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der 03464 – 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung. Das
Bürgertelefon ist auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de erreichbar.

Fieberambulanz
Für einen Abstrich in der Fieberambulanz in Wolferode (Kunstbergstraße 8a) ist ein Termin notwendig, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Entsprechend können von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr und samstags zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr unter 03475 – 630 318 Termine zum Abstrich in der
Fieberambulanz vereinbart werden.
Die Termine finden dann zu den gewohnten Öffnungszeiten der Fieberambulanz montags bis samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
In der Fieberambulanz werden für Privatpersonen PCR-Tests und medizinisch
anerkannte Schnelltests angeboten. Bürger, die in einem Schnelltest positiv getestet wurden, sollten die Fieberambulanz unverzüglich danach aufsuchen, um das Infektionsbild abzugleichen. Sollten Bürger in einem Schnelltest positiv auf das Corona-Virus getestet werden, so müssen diese unbedingt eine FFP-2-Maske tragen. Normale Stoffmasken bzw. OP-Masken sind dann nicht mehr ausreichend, um die Verbreitung des Virus zu stoppen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Patienten die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße nutzen. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und auch Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

Absender der Meldung:
Landkreis Mansfeld-Südharz, Pressestelle

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