Ab Donnerstag dem 01.04.2021 gilt für den Bereich des Landkreises Mansfeld-Südharz die Waldbrandgefahrenstufe 3.
Dies teilt das Betreuungsforstamt Wippra des Landeszentrums Wald Sachsen-Anhalt mit.
Legende
Waldbrandgefahrenstufe 1: sehr geringe Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 2: geringe Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 3: mittlere Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 4: hohe Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 5: sehr hohe Gefahr
Die Waldbrandgefahrenstufen mit Erläuterungen
Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 3 hat rein informativen Charakter für den Waldnutzer, ThüringenForst verstärkt seine Informationsarbeit zur Waldbrandgefahr.
Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr. Öffentlich zugängliche Grillplätze und Feuerstellen können durch das zuständige Forstamt gesperrt werden (punktuelle Waldsperrungen).
Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 5 kann schließlich zur Sperrung extrem gefährdeter Waldgebiete führen (flächige Waldsperrungen). Dies kann an sehr heißen Tagen beispielsweise die Sperrung von Badeseebereichen mit angrenzenden Kiefernwälder auf trockenen Waldböden sein, da erfahrungsgemäß durch Badeseebesucher mit offenem Feuer wie Zigaretten, Grill oder Lagerfeuer – bisweilen fahrlässig und ggf. unter Alkoholeinfluss – hantiert wird.