Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit Sangerhausen

Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden.
Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Ab dem 1. September 2021 gilt zwingend wieder die persönliche Arbeitslosmeldung. Dies ist ohne vorherige Terminvereinbarung zu folgenden Servicezeiten möglich:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13:00 bis 16:00 Uhr
Der Zugang zur Agentur für Arbeit Sangerhausen erfolgt über die Wechselsprechanlage am Seiteneingang „Kyselhäuser Straße“. Im gesamten Gebäude der Agentur für Arbeit ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Die ausgewiesenen Hygiene-und Abstandsregelungen sind zu beachten. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Sangerhausen rechtzeitig.

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.

Absender der Meldung:
Landkreis Mansfeld-Südharz, Pressestelle

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