Bund und Länder beschließen bundeseinheitlichen harten Lockdown ab Mittwoch

Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ab Mittwoch drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.

Einzelhandel muss schließen

Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

Weihnachten

Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen – „auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet“.

Böller werden an Silvester verboten

Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ist vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. Am Silvester- sowie am Neujahrstag wird bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“ umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf wird in diesem Jahr generell verboten.

Schulen werden grundsätzlich geschlossen

Ist das nicht der Fall wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen. (Senatssitzung noch am heutigen Sonntag zur genaueren Planung.)

Pflegeheime bekommen besondere Schutzmaßnahmen

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder ordnen eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen an. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.

Und wie laufen Gottesdienste ab?

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Related posts