Viele Eltern haben sich gefragt, was ist denn mit Horten und Kitas, als die bundeseinheitliche Notbremse beschlossen wurde.
Für Kitas und Horte gilt analog der Schulen die gleiche Regelung. Laut Bundesgesundheitsministerium greift die Schließung bei Inzidenzen über 165 ab Montag. Das betrifft damit auch die Kitas und Horte in Mansfeld-Südharz.
Aufgehoben wird die Schließungsverfügung an Schulen, Kitas und Horten, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 liegt.
Eine Notbetreuung soll es, unter den bekannten Kriterien geben (Details liegen uns leider noch nicht vor). Im Zweifelsfall wenden sie sich bitte an ihre Einrichtung.
(Red/André Kosig)