Noch wird viel diskutiert und von den Ländern beobachtet (Ausnahme Bayern), ob die Vorgaben eingehalten werden. Am Sonntag Abend wollen dann die Innenminister aller Länder mit Berlin beraten, ob man eine bundesweite Ausgangssperre verhängt, oder nur eine Ausgangsbeschränkung, oder ob die Bevölkung sich nun doch an die Vorgaben der Länder halten.
Wir haben einmal geschaut, was genau eine Ausgangsbeschränkung und was eine Ausgangssperre bedeuten würde.
Was ist bei einer Ausgangsbeschränkung erlaubt?
- Arbeiten: Arbeitgeber werden allerdings dazu angehalten auf Home-Office-Varianten zu setzen
- Arztbesuche: Phsyiotherapie wird nur im Notfall genehmigt
- Einkäufe tätigen
- Bankbesuche
- Spazieren oder Joggen gehe
Was ist bei einer Ausgangsbeschränkung verboten?
- Alle Versammlungen werden verboten. Wer sich trotzdem als Gruppe draußen in der Öffentlichkeit aufhält, riskiert ohne entsprechende Begründung ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro
- Gastronomische Betriebe, Baumärkte und Gartenmärkte sowie Frisöre müssen schließen
- Das Verlassen des Hauses ist grundsätzlich verboten, es sei denn einer der oben genannten Begründungen trifft zu
Was ist eine Ausgangssperre?
Falls die Bundesregierung eine Ausgangssperre erlässt, handelt es sich dabei um ein angeordnetes Verbot durch die Politik.
Es würde bedeuten, dass Bürger die eigene Wohnung beziehungsweise das eigene Haus nicht mehr verlassen dürften – mit wenigen Ausnahmen.
Folgendes wäre verboten:
- Das Verlassen der eigenen Wohnung (Ausnahmen möglich)
- Das Betreten öffentlicher Straßen, Plätze und Parks
- Die Beteiligung an Versammlungen jeglicher Art
- Teamsportarten im Freien wie zum Beispiel Fußball
Weiterhin erlaubt wären:
- Arztbesuche
- Einkäufe
- Bankbesuche
- Tankstellenbesuche
- Fahrt zur Arbeit, falls keim Homeoffice möglich
- Individual-Sportarten im Freien, wie zum Beispiel Joggen
- Gassigehen mit Hunden, in Wohnsitznähe
- Familienzusammenführungen
- Betreuung hilfsbedürftiger Menschen, wie Renter, Behinderte
(red)