Die so genannte Notbetreuung in Kitas, Horten und Kindertagespflegestellen wird ab dem 20. April auf die folgenden Berufsgruppen ausgeweitet:
- Verkäufer/innen
- Erzieher/innen
- Lehrer/innen
Die Notbetreuung ist gebührenfrei.
Alle Berufsgruppen, die sie in Anspruch nehmen dürfen, werden in § 14 Abs. 3 der 4. Eindämmungsverordnung genannt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Sonstige_Webprojekte/Corona-Portal/Dokumente/4._EindaemmungsVO.pdf
(Land Sachsen-Anhalt)