Land regelt Notbetreuung in Kitas und Horten neu

Die so genannte Notbetreuung in Kitas, Horten und Kindertagespflegestellen wird ab dem 20. April auf die folgenden Berufsgruppen ausgeweitet:

  • Verkäufer/innen
  • Erzieher/innen
  • Lehrer/innen

Die Notbetreuung ist gebührenfrei.

Alle Berufsgruppen, die sie in Anspruch nehmen dürfen, werden in § 14 Abs. 3 der 4. Eindämmungsverordnung genannt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Sonstige_Webprojekte/Corona-Portal/Dokumente/4._EindaemmungsVO.pdf

(Land Sachsen-Anhalt)

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