Masern-Impfpflicht kommt – Gesetz in Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Masern-Impfpflicht beschlossen. Eltern müssen künftig nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind, bevor sie sie in einer Kindertagesstätte oder Schule anmelden. Mit dem Masernschutzgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Masern effektiver bekämpfen und die Impfquoten erhöhen.

Bei der Abstimmung stimmten 459 Abgeordnete dem Gesetzentwurf zu, 89 lehnten ihn ab und 105 enthielten sich explizit. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, sollen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro belegt werden können. Auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften werden zur Masernimpfung verpflichtet. Ohne Immunisierung dürfen sie dort nicht arbeiten.

Damit Deutschland gegen die Masern geschützt ist, müssen 95% der Bevölkerung immunisiert sein. Deutschland liegt bei den Impfzahlen weit darunter.

(red, SZ.de, epa)

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