Ostern in Coronazeiten – Familienbesuch darf kommen, Ausflüge sind aber tabu

Die Verordnung zur Eindämmung von Corona ist bisweilen sehr streng, erlaubt aber auch zu Ostern einiges, wenn auch etwas eingeschränkt.

Erlaubt

Leben Oma, Opa, Eltern, Kinder oder Enkel in Sachsen-Anhalt ist Frage einfach zu beantworten: Ja, Besuch innerhalb der Familie ist erlaubt, wenn er sich in Grenzen hält. Die große Kaffeetafel der Großfamilie möge es in diesem Jahr bitte nicht sein. Ein Besuch der Enkel bei Oma ist aber kein Problem. Dann darf gern auch auf dem eigenen Grundstück oder im eigenen Garten gegrillt werden.

Problematisch

Schwieriger wird es, wenn derjenige, der zu Besuch kommen will, oder den Sie besuchen wollen, nicht in Sachsen-Anhalt lebt. Dann sollte dringend auch die Regelung im anderen Bundesland beachtet werden. Zwar dürfe zum Beispiel ein Familienmitglied aus Bayern in Sachsen-Anhalt problemlos einreisen, möglicherweise mache er sich aber strafbar, wenn er Bayern verlasse.

Erlaubt

Auch Spaziergänge mit den im Haushalt lebenden Personen sind erlaubt. Somit steht dem Spaziergang im kleinen Rahmen nichts im Weg. Touristische Ausflüge sind jedoch untersagt.

Problematisch

Freunde treffen geht leider weiterhin nicht. Der der Kontakt zu Personen, die nicht zum Haushalt gehören, bleibt leider eingeschränkt.

Zudem gab das Innenministerium bekannt, dass man auch zur Osterzeit verstärkt kontrollieren wird. Eine Kontrolle aus der Luft mit Hubschrauber und Drohne sei ebenso möglich, vor allem um verbotene Osterfeuer und größere Menschenansammlungen ausfindig zu machen und diese aufzulösen.

(MZ/Red)

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