Silvester – Was darf ich denn nun?

Fragen über Fragen immernoch einen Tag vor Silvester. Wir klären auf.

Feiern

Es dürfen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen, ausgenommen hiervon sind Kinder unter 14 Jahren. Für die Silvesternacht gilt außerdem ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot im öffentlichen Raum.

Von „nicht zwingend notwendigen“ Reisen wird bis zum 10. Januar abgeraten. Generell verboten ist der Silvesterbesuch bei Familie oder Freunden damit nicht. In Hotels darf aber nur übernachten, wer einen triftigen Grund wie etwa eine Dienstreise nachweisen kann.

Böllern

Auch in Sachsen-Anhalt gilt das Verkaufsverbot von Feuerwerk. Ausgenommen sind die bekannten Tischfeuerwerke und Kinderfeuerwerk (Knallerbsen und ähnliches).

Reste aus dem letzten Jahr, oder online bestelltes Feuerwerk darf im öffentlichen Raum nicht gezündet werden, aber auf dem privaten Grundstück ist dies erlaubt.

Die Polizei hat verstärkte Kontrollen angekündigt und auch die Landesregierung appelliert an die Bürger sich an dir Vorschriften zu halten und den Jahreswechsel bei einem Glas Sekt zu begehen.

(Red)

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