Die Bundesanwaltschaft hat am 16. April 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Stephan B. erhoben. Der Angeschuldigte ist des Mordes in zwei Fällen (§ 211 StGB) sowie des versuchten Mordes in mehreren Fällen zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen (§§ 211, 22, 23 Abs. 1 StGB) hinreichend verdächtig. In zwei Fällen des Mordversuchs besteht zudem jeweils tateinheitlich der hinreichende Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 und Nr. 5 StGB) sowie der versuchten räuberischen Erpressung…
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