Telefonische Krankschreibung ab Montag wieder möglich

Schnupfen, Halskratzen, Husten – bei solchen Erkältungssymptomen kann ein Arbeitnehmer ab Montag wieder beim Arzt einfach anrufen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu erhalten. Die entsprechenden Krankschreibungen gibt es jeweils für sieben Tage, wie der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt beschlossen hat. Die AU kann einmalig telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Die Regelung soll zunächst bis zum Jahresende gelten. Kassenärzte machten Druck Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich zuletzt dafür stark gemacht, die Regelung angesichts steigender Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder überall einzuführen. Der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen,…

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Ab Montag ist für Atemwegs-Krankschreibungen wieder Gang zum Arzt nötig

Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmer ab kommender Woche wieder zum Arzt gehen. Eine in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt ging, wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. Für die Beurteilung, ob ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine Krankschreibung erhält, ist demnach ab diesem Montag wieder eine körperliche Untersuchung nötig. Der G-BA Vorsitzende Josef Hecken erläuterte, die befristete Ausnahme diente angesichts der dynamischen Corona-Entwicklungen dazu, Praxen zu entlasten und die Virus-Ausbreitung zu verringern. Diese…

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