Die so genannte Notbetreuung in Kitas, Horten und Kindertagespflegestellen wird ab dem 20. April auf die folgenden Berufsgruppen ausgeweitet: Verkäufer/innen Erzieher/innen Lehrer/innen Die Notbetreuung ist gebührenfrei. Alle Berufsgruppen, die sie in Anspruch nehmen dürfen, werden in § 14 Abs. 3 der 4. Eindämmungsverordnung genannt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Sonstige_Webprojekte/Corona-Portal/Dokumente/4._EindaemmungsVO.pdf (Land Sachsen-Anhalt)
Read MoreSchlagwort: Notbetreuung
Finanzausschuss macht den Weg frei – Erstattung der Kita-Beiträge auch für die Notbetreuung
Der Finanzausschuss des Landtages hat den Weg frei dafür gemacht, dass das Land jetzt den Kommunen im April 2020 die Kita-Beiträge auch für die Eltern erstattet, deren Kinder eine Notbetreuung in der Kita erhalten. Die Mittel, die mit dem heute vom Finanzausschuss beratenen Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden, sollen auch für die Erstattung dieser Beiträge verwendet werden. Andreas Schmidt, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Wer einen Anspruch auf Notbetreuung der Kinder hat, leistet unverzichtbare Arbeit für unser Gemeinwesen – im Krankenhaus, bei der Polizei, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur. Diese…
Read MoreVerwaltung stellt Formular für „Nachweis Notbetreuung“ bereit
Auf der Homepage der Stadt Hettstedt wurde ein Formular eingestellt, welches Eltern nutzen können, um ihren Anspruch auf eine „Notbetreuung ihrer Kinder“, entsprechend der Festlegungen des Beschlusses der Landesregierung vom 13.3.2020 und der Festlegungen der Stadtverwaltung zu dessen Umsetzung vom 14.3.2020, nachzuweisen. Antrag (PDF) downloaden
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