Solarien und Sonnenstudios dürfen wieder öffnen – Oberverwaltungsgericht kippt § 4 Absatz 3 Nummer 11 der Fünften Verordnung

„Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 8. Mai 2020 die Regelung des § 4 Absatz 3 Nummer 11 der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (5. SARS-CoV-2-EindV) außer Vollzug gesetzt, soweit darin Solarien und Sonnenstudios nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen. Diese dürfen nun öffnen, wenn sie in der Verordnung geregelten Abstands-, Hygiene- und Schutzanforderungen erfüllen. Das Gericht hat es als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes angesehen, dass nach der Corona-Eindämmungsverordnung Solarien…

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