Insgesamt einigten sich Bund und Länder darauf, den zuvor beschlossenen Teillockdown bis zum 20. Dezember zu verlängern. Damit sind die Bürger gehalten, alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Reisen, beruflich, privat oder touristisch, sollten vermieden werden. Das gilt auch für Skireisen ins Ausland.
Gastgewerbe und Hotels müssen ebenfalls bis zum 20. Dezember geschlossen bleiben.
Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet. Die Maskenpflicht wird allerdings erweitert und gilt künftig auch vor dem Eingangsbereich der Geschäfte sowie auf den Parkplätzen. Für kleine Läden gilt, dass sich darin nur eine Person pro zehn Quadratmetern aufhalten darf. Bei Geschäften und Einkaufszentren sollen pro Kunde 20 Quadratmeter Raum vorhanden sein.
Bundesfinanzminister Scholz verlängert Hilfen auch für den Dezember 2020.
Das sind die beschlossenen Maßnahmen im Detail:
- Es sollen sich maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Schleswig-Holstein will diese verschärfte Einschränkung nicht mittragen und weiterhin private Treffen mit bis zu zehn Personen ermöglichen.
- Ausnahme: Die Weihnachtstage sind gesondert zu betrachten. Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 sollen sich maximal zehn Personen treffen dürfen. Aufgehoben ist hier auch die Beschränkung auf zwei Haushalte. Die Rede ist aber vom „engsten Familien- oder Freundeskreis“ Kinder bis 14 Jahre werden ebenfalls nicht mitgezählt.
- Bund und Länder wollen mit Religionsgemeinschaften über Gottesdienste sprechen. Großveranstaltungen müssen vermieden werden.
- Auf Silvesterfeuerwerk soll verzichtet werden. Auf belebten Plätzen soll das Zünden von Feuerwerk verboten werden, öffentliche Feuerwerke sind untersagt. Der Verkauf von Pyrotechnik soll allerdings nicht generell verboten werden.
- Arbeitgeber sollen prüfen, ob Betriebsferien vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 möglich sind, gegebenenfalls sollen „großzügige Homeoffice-Lösungen“ beschlossen werden.
- Sollte regional die Inzidenz auf „deutlich weniger“ als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sinken, können schrittweise Öffnungen vorgenommen werden. Allerdings soll auch dann weiterhin das Gebot der Kontaktvermeidung gelten. Veranstaltungen im Freien etwa sollen Vorzug erhalten vor solchen in geschlossenen Räumen.
- Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen sollen unbedingt geöffnet bleiben. Das hat laut Einigung der Länderchefs „höchste Bedeutung“. In Regionen mit hoher Inzidenz soll das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab Klasse sieben verpflichtend werden. Für die jüngeren Klassen kann diese ebenfalls eingeführt werden. Für die älteren Jahrgänge sollen weitere Maßnahmen geprüft werden, etwa Hybridunterricht, das heißt die Teilnahme am Unterricht per Livestream.
- In Schulen sollen verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um Infektionsketten aufzudecken. Die Testkapazitäten sollen durch den Bund gesichert werden. Eine Verdachtsquarantäne soll fünf Tage andauern, eine Entscheidung über die Wiederaufnahme des Unterrichts erfolgt dann ebenfalls per Antigen-Schnelltest. Positiv getestete Schüler werden nach drei Tagen erneut zur Wiederzulassung getestet.
- Pro Pflegebedürftigem sind 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen. Zudem soll für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen werden. Für diese Gruppe soll der Bund ab Dezember FFP2-Masken „gegen eine geringe Eigenbeteiligung“ ausgeben.
- Die häusliche Quarantäne soll in allen Bundesländern einheitlich auf zehn Tage festgelegt werden. Mithilfe der größeren Anzahl der zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests kann die Quarantänezeit testgestützt verkürzt werden.
- Die finanziellen Corona-Hilfen für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sollen fortgesetzt werden. Die Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch weiterhin „erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes“ haben, sollen vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III bis Mitte 2021 unterstützt werden.Die Länder verpflichten sich, rechtzeitig Impfzentren und -strukturen zu errichten. Hierbei soll der Bund die Länder auch personell unterstützen. Die Lieferung des Impfstoffs wird noch für den Dezember erwartet.
- Die Länder verpflichten sich, rechtzeitig Impfzentren und -strukturen zu errichten. Hierbei soll der Bund die Länder auch personell unterstützen. Die Lieferung des Impfstoffs wird noch für den Dezember erwartet.
- Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen geschlossenen Räumen ist weiter verpflichtend. Dies gilt auch für Orte mit Publikumsverkehr im Freien, die von den Ländern bestimmt werden.
- Im Fernverkehr der Deutschen Bahn sollen Reisende die Möglichkeit bekommen, mehr Abstand einzuhalten.
mau/AFP/n-tv/Red