Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Hettstedt sowie die Schulleiterinnen der städtischen Grundschulen haben in ihrer Zusammenkunft am 14. März 2020 folgende Festlegungen getroffen, um die vom Land Sachsen-Anhalt am Vortag verordnete Schließung von Kita-, Hort- und Schuleinrichtungen für Hettstedt zu präzisieren:
1. Die städtischen Kindertages- und Horteinrichtungen werden ab Montag, den 16.03.2020, grundsätzlich geschlossen. Es wird jedoch zunächst bis zum Freitag, 20.03.2020, eine Notbetreuung gewährleistet.
Zu den betroffenen Arbeitsbereichen für eine Notbetreuung gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u. a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz , Polizei, Feuerwehr, Erzieher/innen und Lehrer/innen. Es müssen beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in diesen Bereichen beschäftigt sein.
Dafür haben die Erziehungsberechtigten bis zum Mittwoch, 18.03.2020, einen Nachweis vom Arbeitgeber in der entsprechenden Einrichtung einzureichen.
2. Für die städtischen Grundschulen – Novalis-Grundschule sowie Grundschule „Am Markt“ – gilt dieselbe Verfahrensweise zur Notbetreuung wie in den städtischen Kindertages- und Horteinrichtungen.
3. Diese Regelung greift nicht für Kindertages- und Horteinrichtungen in freier Trägerschaft. Diese sind direkt zu kontaktieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte zu den regulären Sprechzeiten an die Verwaltung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtung der Stadt Hettstedt, unter Tel. 03476 399911, bzw. an die Schulleitungen unter Tel. 03476 813391 (Grundschule „Am Markt) oder 03476 851072 (Novalis-Grundschule).
Es werden schnellstmöglich weitere Information veröffentlicht, sobald der Verwaltung weiterführende Regelungen der Landesregierung zu dem genannten Zeitraum der Schließung von Kita-, Hort- und Schuleinrichtungen bis zum 13.04.2020 vorliegen.
Alle Bürgerinnen und Bürgern werden aufgefordert, die Anleitungen zum Infektionsschutz vom Robert-Koch-Institut zu befolgen!
Diese Pressemitteilung ist vom Stand 14.03.2020 um 12:00 Uhr. Es wird darum gebeten, die weiteren Veröffentlichungen, insbesondere vom Landkreis Mansfeld-Südharz sowie übergeordneter Einrichtungen auf Landesebene zu verfolgen.
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