Zahl der Covid-19-Fälle im Landkreis steigt auf 47 – Gaststätten dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen (Anträge zeitnah verfügbar)

Die Zahl der Fälle im Landkreis, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, ist auf 47 gestiegen. Damit liegt die Zahl der derzeit infizierten Personen bei 10. Fünf davon werden derzeit stationär betreut. Aktuell befinden sich 133 Personen in Quarantäne, die Ermittlung der Kontaktpersonen der drei neuen Fälle läuft derzeit noch (Stand 16.00 Uhr).

Unterdessen hat die Landesregierung heute beschlossen, dass gastronomische Einrichtungen ab dem 18. Mai 2020 unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen. Die Öffnung ab diesem Tag gilt zunächst nur für Speisegaststätten. Ob eine Öffnung bereits ab dem 18. Mai 2020 möglich ist, entscheidet der Landkreis nach Einzelfallprüfung. So muss der Betreiber einer Speisegaststätte entsprechend den Vorgaben des Landes einen sieben Punkte umfassenden Voraussetzungskatalog (Einhaltung Abstandsregeln, Hygienekonzept, Hinterlegung der Kontaktdaten der Gäste, Mundschutzpflicht für das Personal, u.a.) erfüllen, um die Wiedereröffnung genehmigt zu bekommen. Um die Voraussetzungen einer Öffnung an Himmelfahrt (21. Mai 2020) sicherzustellen, ist der Landkreis seitens des Landes aufgefordert, ein entsprechendes Sicherheitskonzept zu erstellen.
Um das Verfahren für die Betreiber, die Gäste bereits ab dem 18. Mai 2020 bewirten wollen, zeitnah umzusetzen, werden die Antragsformulare in Kürze auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.mansfeldsuedharz.de/de/lockerungen-fuer-hotels-und-gastronomie.html) in digitaler Form bereitgestellt.
Des Weiteren erarbeitet der Landkreis Mansfeld-Südharz derzeit die Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der Gaststätten ab dem 22. Mai 2020. Für eine Öffnung müssen Gaststättenbetreiber dann lediglich noch ein Hygienekonzept vorlegen und die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen. Der Landkreis wird die Einhaltung dieser Konzepte stichprobenartig prüfen.

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschaltet.

Hinweise:

Die Fieberambulanz-Hotline ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 03464 – 535 1961 erreichbar.
Die Fieberambulanz wird ab dieser Woche nicht mehr am Wochenende geöffnet haben. Grund sind die weiter rückläufigen Zahlen von Personen, die hier vorstellig werden. Entsprechend hat die Fieberambulanz ab sofort wie folgt geöffnet:
Montags 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstags 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

Mittwochs und am Wochenende bleibt die Fieberambulanz geschlossen.

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!

Es wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

(Landkreis Mansfeld-Südharz)


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